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g e l d s p e c i a l
Kredit kommt vom lateinischen credere und bedeutet vertrauen auf, glauben. Aber natürlich vertraut eine Bank nicht nur darauf, dass jemand seinen Kredit zurückbezahlt, sie sichert sich ab. Und das muss eine Bank auch tun, denn das Geld, das sie als Kredit vergibt, ist fremdes Geld und wird z. B. durch Spareinlagen, die sie entgegennimmt, finanziert. Die Bank muss jederzeit in der Lage sein, die ihr überlassenen Gelder zurückzahlen zu können. So ist sie auch gesetzlich verpflichtet, das ihr anvertraute Geld nach bestimmten Gesichtspunkten anzulegen, also es weiterzuvergeben. Sie muss es sicher und rentabel, das heißt gewinnbringend, anlegen. Dies kann beispielsweise in Form von einer Kreditvergabe an Unternehmen oder private Kunden erfolgen. Für das Geld auf dem Sparkonto zahlen Banken Zinsen. Für den Kredit, den sie vergeben, berechnen sie Zinsen. Die Bank vergibt nur an kreditfähige und kreditwürdige Personen Geld. Das bedeutet, dass der/die Kreditnehmer/-in in der Lage und bereit sein muss, seine/ihre Verbindlichkeiten zurückzuzahlen, so der Fachausdruck. Kreditfähigkeit meint, rechtlich dazu in der Lage zu sein; man muss voll geschäftsfähig sein. Unter kreditwürdig versteht man die persönliche und wirtschaftliche Eignung, Kredite zurückzuzahlen. Die Bank prüft, ob der/die Kreditnehmer/in ein regelmäßiges Einkommen bezieht und bereits früher Kredite ordentlich zurückgezahlt hat. In der Regel lässt sich die Bank eine Sicherheit geben, die ungefähr der Höhe des Kredits entspricht. Je nach Anlass des Kredits kann das beispielsweise ein Sparguthaben oder eine Lebensversicherung sein. Nimmt man einen Kredit auf, kann die Bank auch noch jemanden mitverpflichten, beispielsweise den/die Ehepartner/in, wenn dieser/diese bereit ist, die Bürgschaft zu übernehmen. Bei größeren Krediten ist es auch üblich, der Bank als Sicherheit eine Grundschuld auf ein Grundstück einzutragen (vgl. Grundpfandrechte).
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