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DruckversionSchecks

Hat man eine Rechnung zu bezahlen, kann man dies z. B. mit einem Scheck tun. Ein Scheck ist rechtlich gesehen immer eine Anweisung des Kontoinhabers an seine Bank, gegen Vorlage des Schecks eine bestimmte Geldsumme zu Lasten seines Kontos an den Scheckinhaber zu zahlen.

Soll der Empfänger das Geld bar ausgezahlt bekommen, verwendet man einen Barscheck. Der Scheckempfänger kann sich das Geld bei der Bank des Scheckgebers auszahlen oder bei seiner eigenen Bank seinem Konto gutschreiben lassen. Barschecks werden von Banken auch dafür ausgegeben, dass der Kontoinhaber hiermit direkt Verfügungen von seinem eigenen Girokonto vornehmen kann.

Soll ein Scheckempfänger den Gegenwert des Schecks auf seinem Konto gutgeschrieben bekommen, verwendet man einen Verrechnungsscheck. Der Scheckempfänger reicht diesen Scheck dann bei seiner Bank ein und erhält eine Kontogutschrift. Seine Bank wiederum zieht das Geld bei der Bank des Scheckausstellers ein. Das Konto des Scheckausstellers wird daraufhin belastet. Der Verrechnungsscheck hat den Vorteil, dass eine missbräuchliche Verwendung weitgehend ausgeschlossen ist – es lässt sich leicht nachvollziehen, auf wessen Konto das Geld gutgeschrieben wurde.

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