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g e l d s p e c i a l
Dieses Verfahren der Bezahlung nutzt man bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen – vor allem bei solchen, bei denen sich der Betrag häufig ändert, z. B. bei der Telefonrechnung. Man gibt dem Zahlungsempfänger, hier der Telefongesellschaft, die Erlaubnis, einen fälligen Rechnungsbetrag vom Girokonto abbuchen zu lassen – man erteilt ihm eine „Einzugsermächtigung“. Falls jemand unberechtigt oder zu viel abbuchen lässt, kann man dem widersprechen. Das sollte möglichst innerhalb von sechs Wochen geschehen. Man gibt seiner Bank den Auftrag, den Betrag zurückzubuchen. Die Lastschrift bietet, wie auch ein Dauerauftrag, den Vorteil, dass keine Zahlungstermine zu beachten sind und nicht für jede einzelne Zahlung eine Überweisung getätigt werden muss.
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