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g e l d s p e c i a l
Mehr als die Hälfte aller bargeldlosen Zahlungen werden als Überweisungen geleistet. Eine Überweisung ist rechtlich gesehen die Weisung eines Kontoinhabers an seine Bank, vom eigenen Konto einen bestimmten Betrag abzubuchen und auf das Konto des Empfängers zu übertragen. Den Auftrag für eine Überweisung erteilt man seiner Bank mit einem Überweisungsauftrag. Überweisungen sind immer dann sinnvoll, wenn man einmalige, nicht wiederkehrende Zahlungen tätigen muss. Vordrucke für Überweisungen liegen in jeder Bankfiliale aus. Sie sind einfach auszufüllen: Name des Empfängers, dessen Kontonummer, Bankverbindung mit Bankleitzahl, der Betrag in EUR sowie der „Absender“, d. h. der Name des Kontoinhabers und dessen Kontonummer. Dann muss noch das Datum eingetragen und – ganz wichtig – der Auftrag muss unterschrieben werden. Den ausgefüllten Überweisungsauftrag gibt man nun bei der Bank ab oder sendet ihn ihr zu. Dort wird geprüft, ob man über ein ausreichendes Guthaben auf dem Konto verfügt. Weist das Konto ein ausreichendes Guthaben auf, wird das Geld an den Empfänger überwiesen. Manchmal werden auch Vordrucke „Überweisungsauftrag/Zahlschein“ zusammen mit Rechnungen verschickt. Diese unterscheiden sich nur dahin gehend, dass die Daten des Empfängers bereits eingetragen wurden. Hier muss man also nur noch seine Bankverbindung, seinen Namen und – wenn nicht auch schon ausgefüllt – den Betrag eintragen. Auch hier – Unterschrift nicht vergessen!
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| Materialien Zahlungsverkehr |
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| Überweisung |
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